Wie und wann müssen die Daten übermittelt werden?
Für die Datenübermittlung gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Direkte Eingabe im Sian-Portal
Im Sian-Portal steht ein spezielles Tool zur Verfügung, mit dem autorisierte Personen – darunter auch die Landwirt:innen selbst – alle durchgeführten Tätigkeiten für die im PCG gemeldeten Flächen erfassen können. Die Eingabemaske ist benutzerfreundlich und ermöglicht die vollständige Dokumentation aller rechtlich vorgeschriebenen Angaben. 2. Massendatenübertragung (Bulk Upload)
Viele Betriebe nutzen bereits digitale Managementlösungen. Diese Daten können direkt in die Systeme der Verwaltung über eigens bereitgestellte Schnittstellen übertragen werden. Dabei werden sowohl die Parzelleninformationen aus dem PCG als auch die zugehörigen Aktivitätsdaten automatisch übermittelt. Derzeit steht diese Möglichkeit nur den Koordinierten Landwirtschaftlichen Beratungszentren (CAA) zur Verfügung, die entsprechende Software nutzen. Aktuell sind lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Daten verpflichtend.
Zukünftig sollen jedoch auch ergänzende Informationen übermittelt werden können – etwa zur Einhaltung von Verpflichtungen im Rahmen der CSR-Maßnahmen (Ländliche Entwicklung).
Das betrifft vor allem die Klima-Umwelt-Maßnahmen (ACA), bei denen Landwirt:innen finanzielle Unterstützung für nachhaltige Praktiken erhalten, die Biodiversität und Umwelt schützen. Die genauen Fristen für die Datenübermittlung wurden noch nicht festgelegt – es ist jedoch mit mehreren Einreichzeiträumen pro Jahr zu rechnen.