Das neue digitale Betriebstagebuch: Alles, was Sie wissen müssen
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Das neue digitale Betriebstagebuch: Alles, was Sie wissen müssen

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Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Aufzeichnungen zu Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen für jede einzelne Parzelle digital im Betriebstagebuch erfasst werden. Dieses neue System soll die Dokumentation vereinfachen, die Zahl der Kontrollen verringern und den Zugang zu Fördermitteln beschleunigen. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie sich diese Änderung auf die Betriebsführung auswirkt – und welche Vorteile sie mit sich bringt.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der italienischen Landwirtschaft eine bedeutende Neuerung in Kraft: die verpflichtende Einführung des **digitalen Betriebstagebuchs (QDCA). Dieses neue Werkzeug ist künftig Bestandteil des digitalen Betriebsdossiers und erfasst zentral alle Daten zu Pflanzenschutzbehandlungen und Düngungen - für jede bewirtschaftete Parzelle.
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Eine bekannte Pflicht – jetzt digital
Das Führen eines Betriebstagebuchs ist keine neue Vorgabe: Bereits das Gesetzesdekret Nr. 150/2012 verpflichtet Landwirtinnen und Landwirte zur Dokumentation von Behandlungen – einschließlich Produktmengen, Mitteltypen, Flächen und Anwendungsdaten. Die entscheidende Neuerung ab 2025 besteht darin, dass diese Aufzeichnungen nicht mehr auf Papier, sondern digital über das nationale Agrarinformationssystem (Sian) zu erfassen und an die Zahlungsstelle Agea zu übermitteln sind.
Warum dieses System wichtig ist – und welche Vorteile es bietet
Ziel des digitalen QDCA ist es, Transparenz zu erhöhen und nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Die Digitalisierung erleichtert es den Behörden, die Einhaltung von Umwelt- und Gesundheitsvorgaben zu prüfen. Gleichzeitig wird die Kontrolllast reduziert: Wer seine Daten regelmäßig und korrekt übermittelt, kann mit weniger Vor-Ort-Kontrolle  rechnen. Zudem wird ein korrekt geführtes QDCA künftig Voraussetzung für den Zugang zu EU-Fördermitteln im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023–2027 sein.
Was bedeutet das für Landwirt:innen und Agronom:innen?
Die Verpflichtung zur Dokumentation landwirtschaftlicher Tätigkeiten bleibt bestehen – aber die Art der Erfassung ändert sich grundlegend. Die Daten müssen künftig über das Sian-Portal oder über kompatible betriebliche Management-Softwarehochgeladen werden. Agronom:innen, die Betriebe bei der Umsetzung unterstützen, müssen sicherstellen, dass der Grafische Anbauplan (PCG) stets aktuell ist, damit alle Maßnahmen geolokalisiert und korrekt erfasst werden.
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Wie und wann müssen die Daten übermittelt werden?
Für die Datenübermittlung gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Direkte Eingabe im Sian-Portal
Im Sian-Portal steht ein spezielles Tool zur Verfügung, mit dem autorisierte Personen – darunter auch die Landwirt:innen selbst – alle durchgeführten Tätigkeiten für die im PCG gemeldeten Flächen erfassen können. Die Eingabemaske ist benutzerfreundlich und ermöglicht die vollständige Dokumentation aller rechtlich vorgeschriebenen Angaben. 2. Massendatenübertragung (Bulk Upload)
Viele Betriebe nutzen bereits digitale Managementlösungen. Diese Daten können direkt in die Systeme der Verwaltung über eigens bereitgestellte Schnittstellen übertragen werden. Dabei werden sowohl die Parzelleninformationen aus dem PCG als auch die zugehörigen Aktivitätsdaten automatisch übermittelt. Derzeit steht diese Möglichkeit nur den Koordinierten Landwirtschaftlichen Beratungszentren (CAA) zur Verfügung, die entsprechende Software nutzen. Aktuell sind lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Daten verpflichtend.
Zukünftig sollen jedoch auch ergänzende Informationen übermittelt werden können – etwa zur Einhaltung von Verpflichtungen im Rahmen der CSR-Maßnahmen (Ländliche Entwicklung).
Das betrifft vor allem die Klima-Umwelt-Maßnahmen (ACA), bei denen Landwirt:innen finanzielle Unterstützung für nachhaltige Praktiken erhalten, die Biodiversität und Umwelt schützen. Die genauen Fristen für die Datenübermittlung wurden noch nicht festgelegt – es ist jedoch mit mehreren Einreichzeiträumen pro Jahr zu rechnen.
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Unterschätzte Vorteile des digitalen Betriebstagebuchs
Auch wenn es zunächst aufwändig erscheint: Die Umstellung auf das digitale QDCA ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Landwirtschaft. Eine zentrale, digitale Datenbasis ermöglicht eine effizientere Betriebsführung, optimiert den Ressourceneinsatz und unterstützt nachhaltigere Anbaumethoden. Kurz gesagt: Das digitale Betriebstagebuch ist mehr als nur eine bürokratische Pflicht – richtig eingesetzt wird es zu einem wertvollen Instrument für Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherheit.
Ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung
Warum wurde ein so detailliertes digitales System eingeführt? Der Hintergrund ist eine Vorgabe der Europäischen Kommission: Ab 2026 muss die Erfassung landwirtschaftlicher Daten vollständig digital erfolgen. Schlagereignisse, Pflanzenschutzmaßnahmen und Düngungen müssen künftig digital dokumentiert und zeitnah übermittelt werden. Deshalb treibt Agea die Entwicklung eines digitalen Betriebsakten-Systems mit Hochdruck voran – derzeit befindet es sich noch in der finalen Ausarbeitung. Im Kern handelt es sich um eine bürokratische Neuerung, die Landwirten tatsächlich zugutekommen könnte: Sie schafft mehr Transparenz und sorgt für fairen Wettbewerb. Viele Landwirte fordern seit Langem klare und verlässliche Regeln, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den gerechten Zugang zu Fördermitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sicherzustellen. Die Kontrollen – mittlerweile unterstützt durch Satellitentechnologie und Künstliche Intelligenz – sollen die Zahl der Vor-Ort-Prüfungen deutlich reduzieren und die Fehlerquote unter 2 % halten. Doch die zwischen 2020 und 2024 gegen Italien verhängten Sanktionen in Höhe von insgesamt 378 Millionen Eurozeigen, dass bei den Kontrollmechanismen noch Handlungsbedarf besteht. Eine konsequente Digitalisierung der Betriebsakten könnte diese Risiken erheblich senken – und somit sowohl Landwirte als auch Steuerzahler wirksam schützen.
Ab 2026 Pflicht für alle Betriebe
Ab 2026 wird das Führen eines digitalen Tätigkeitsnachweises für alle landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtend – unabhängig davon, ob sie an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) teilnehmen oder nicht. Durch die rechtzeitige und digitale Übermittlung der Daten können Betriebe Vor-Ort-Kontrollen vermeiden, da künftig ein Plausibilitätscheck-System zur Anwendung kommt. Agea hat zudem Anreize für Betriebe geschaffen, die bereits 2025 an der Testphase teilnehmen: Wer seine Daten regelmäßig und korrekt übermittelt, kann dauerhaft von bestimmten Kontrollen befreit werden. Mit dem Start des digitalen Tätigkeitsnachweises macht die Landwirtschaft einen entscheidenden Schritt in Richtung Modernisierung, Effizienz und Transparenz. Auch wenn die Umstellungsphase herausfordernd sein mag, überwiegen die Vorteile: vereinfachte Abläufe, besserer Zugang zu Fördermitteln und weniger Kontrollen machen das neue System zu einem unverzichtbaren Werkzeug für die Zukunft. Wie geht’s weiter? Bleiben Sie dran – wir halten Sie über alle aktuellen Entwicklungen und spannende Einblicke in die Welt der Landwirtschaft auf dem Laufenden!
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