Die Gesetzeslage ist eindeutig: Ab dem 30. Juni 2024 müssen alle Traktoren, einschließlich jener, die nur auf privatem Gelände genutzt werden, versichert sein. Diese Regelung wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 184/2023 eingeführt und steht im Einklang mit der europäischen Richtlinie 2118/2021. Sie stellt eine bedeutende Veränderung für die Landwirtschaft dar. Während das Ziel darin besteht, die Sicherheit zu erhöhen und Vorschriften europaweit zu vereinheitlichen, bringt die Regelung auch zahlreiche praktische Herausforderungen für italienische Landwirte mit sich.
Das Milleproroghe-Dekret 2024 hat die Versicherungspflicht für nicht fahrende Fahrzeuge bis zum 30. Juni 2024 verschoben, um Landwirten und Versicherungsunternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Doch der Fortschritt ist langsam, und die komplexen Vorschriften sowie das Fehlen passender Versicherungspolicen für Traktoren, die nur auf Privatgelände genutzt werden, sorgen für erhebliche Unsicherheiten. Die neue Regelung betrifft mindestens drei Millionen Fahrzeuge, doch bisher gibt es keine Versicherungsangebote, die diese speziellen Fälle abdecken. Versicherungsunternehmen müssen erst maßgeschneiderte Policen entwickeln, die den Anforderungen des Agrarsektors gerecht werden. Gleichzeitig kämpfen Landwirte mit steigenden Kosten und wachsender Bürokratie. Währenddessen fordern Branchenverbände weitere Fristverlängerungen, während landwirtschaftliche und agrartechnische Organisationen dringend technische Gespräche anstoßen, um Lösungen für offene Fragen in der gesamten Agrarbranche zu finden. Besonders umstritten ist das Thema "statische Risikoversicherung", das eine Versicherungspflicht für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge vorsehen würde – selbst für ungenutzte Maschinen, die in privaten Scheunen abgestellt sind. Ein hohes Maß an Unsicherheit bleibt bestehen, denn die Branche ist auf diese Veränderungen noch immer nicht ausreichend vorbereitet.
Die Regierung prüft, wie die neuen Vorschriften umgesetzt werden können, ohne Landwirte finanziell oder bürokratisch übermäßig zu belasten. Eine diskutierte Möglichkeit ist eine Fristverlängerung bis 2025, um eine sanftere Umstellung zu ermöglichen.
In Österreich müssen alle betriebsfähigen Traktoren versichert sein, selbst wenn sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Versicherungen sind häufig in Agrarpolicen gebündelt, um die Kosten zu senken. In Belgien besteht eine Versicherungspflicht nur für Traktoren, die auf öffentlichen Straßen genutzt werden. In Bulgarien müssen nur straßenzugelassene Traktoren versichert werden. Dänemark schreibt eine Versicherung für alle landwirtschaftlichen Traktoren vor, bietet aber staatliche Subventionen zur Unterstützung. Finnland nimmt private Traktoren von der Versicherungspflicht aus, verlangt aber strenge Sicherheitsstandards. Frankreich verlangt die Versicherung für alle Traktoren, unabhängig von ihrer Nutzung. Landwirtschaftliche Organisationen fordern jedoch Ausnahmen für ältere oder nicht betriebsfähige Maschinen. Deutschland geht einen entspannteren Weg: Nicht registrierte Fahrzeuge sind von der Versicherungspflicht befreit, wobei das Haftungsrisiko auf die Landwirte selbst übergeht. In Griechenland gilt die Versicherungspflicht nur für registrierte Fahrzeuge, während Traktoren, die ausschließlich auf privatem Gelände genutzt werden, ausgenommen sind. Irland verlangt eine Versicherung für alle Fahrzeuge, bietet aber günstigere Tarife für landwirtschaftliche Maschinen, die ausschließlich auf privatem Land genutzt werden. In Polen besteht eine Versicherungspflicht für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge, es gibt jedoch erschwingliche Optionen für Kleinbauern. Portugal schreibt eine Versicherung für alle Traktoren vor, erlaubt jedoch Ausnahmen für nicht genutzte Maschinen. In der Tschechischen Republik sind private Traktoren von der Versicherungspflicht ausgenommen, müssen jedoch bei den örtlichen Behörden registriert sein. Rumänien verlangt eine Versicherung für alle Traktoren, bietet jedoch staatliche Zuschüsse zur Unterstützung der Landwirte. Die Slowakei verlangt eine Versicherung nur für Traktoren, die außerhalb des Hofgeländes genutzt werden. Slowenien verfolgt einen ähnlichen Ansatz und verlangt keine Versicherung für private Traktoren, führt aber regelmäßige Inspektionen durch. Spanien arbeitet noch an den endgültigen Vorschriften, wird jedoch voraussichtlich eine strenge Regelung mit wenigen Ausnahmen umsetzen. Schweden schreibt eine Versicherung für alle mobilen Fahrzeuge vor, bietet jedoch finanzielle Anreize für risikoarme landwirtschaftliche Betriebe. In Ungarn müssen Traktoren versichert sein, wenn sie außerhalb des Hofgeländes genutzt werden, doch es gibt laufende Diskussionen über mögliche Ausnahmen für gelegentliche Straßennutzung.